Wirtschaftsprüfung / Revision

Unter Einbezug der neuen, risikoorientierten Prüfungsstandards führen wir als zugelassene Revisionsstelle für Sie eingeschränkte Revisionen, sowie sämtliche Spezialrevisionen durch. Dabei gewichten wir nicht nur die statischen Resultate, sondern legen besonderen Wert auf die unternehmensspezifischen Eigenheiten, welche die Jahresrechnung massgeblich beeinflussen.

Die wirtschaftsprüfung.gfag ist unter der Nummer 500703 von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde als Revisorin zugelassen und damit berechtigt, folgende Prüfungen durchzuführen:

Die Revision hängt nicht von der Rechtsform der geprüften Organisation ab. Grundsätzlich unterliegen alle juristischen Personen der Revisionspflicht, sofern gewisse Kriterien aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erreicht werden. Wir führen als Organ der Unternehmung die eingeschränkte Revision nach dem SER (Standard zur Eingeschränkten Revision) oder, wenn keine gesetzliche Revisionsstelle vorgesehen ist, eine Review nach PS 910 durch.

Nebst den klassischen Revisionsdienstleistungen erbringen wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsdienstleistungen bei Gründungen (Art. 635a OR), Kapitalerhöhungen (Art. 652f OR), Aufwertungen (Art. 670 OR) sowie Sonderprüfungen (697ff OR).

Auch wenn keine gesetzliche Revision vorgesehen ist, besteht häufig der Bedarf nach einer Prüfung der Jahresrechnung. Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit Spezialprüfungen nach PS 800ff (Abschlüsse, wo gesetzliche Vorschriften über den Abschluss fehlen, spezielle Bestandteile des Abschlusses, Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen sowie zusammengefasste Abschlüsse) und PS 900ff (Prüferische Durchsicht, Vereinbarte Prüfungshandlungen sowie Erstellung von Finanzinformationen) sowie bei der Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS).

Ihr Ansprechpartner

Roland Schürch
Partner
+41 31 932 45 49
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